2.7 ALARA-Prinzip / Strahlenschutz

Inhalt des Videos: …

5A-Regel

ALARA-Prinzip

As Low As Reasonably Achievable - so wenig Strahlung wie vernünftig möglich akkumulieren
«Die Anweisungen des Strahlenschutzes sind immer zu befolgen.»

5A-Regel

«Bei allen Arbeiten und Rundgängen zum Schutz vor Strahlung und Kontamination die 5A-Regel beachten.»
Arbeiten mit dem Strahlenschutz gemeinsam planen
Atemschutz
Abschirmen
Abstand halten
Aufenthaltszeit minimieren

Dosisalarme

1 Klick zu Hilfe und Unterstützung

Bei Alarm: Arbeitsort sofort verlassen und beim Strahlenschutz melden!
Visuelle Darstellung des Dosisalarmes
Dosisalarm
Visuelle Darstellung des Dosisleistungsalarms
Dosisleistungsalarm

Messgeräte

Foto eines Dosimeters
Dosimeter
  1. Kontrollierte Zone verlassen
  2. bei Strahlenschutz melden
Foto eines "Pegelwächter Aerosolmonitor"
Pegelwächter Aerosolmonitor
  1. Bereich verlassen
  2. Strahlenschutz informieren
Foto eines Personenmonitors
Personenmonitor
  1. Kontaminationsort prüfen
  2. Strahlenschutz informieren

Vorgaben Strahlenschutz

Vorgaben durch den Strahlenschutz

Schutzausrüstung in der Zone
  • Kleidung gemäss Zonenkonzept 
 (Signalisation bei Zonenübergängen)
EPD und
DIS «auf Mann»
Foto eines EPD Messgerätes
Foto eines DIS Messgerätes
Bild "Zonenvorschriften"
Zonen
  • Zonenübergang immer beachten
  • Bekleidungsvorschriften beachten
Foto einer abgesperrten Zone
Absperrungen
  • Beschilderungen beachten
  • Betreten von Sperrbereichen (roter Einschub) nur nach Absprache mit Strahlenschutz
Foto einer installierten Abschirmung
Abschirmungen
  • beachten
  • nicht abbauen
  • nicht verändern
Foto eines Mannes bei der Abschlussmessung am Inkorporationsmonitor
Austritt
  • Abschlussmessung am Inkorporationsmonitor
  • Strahlenpass / Dosisdokumente bei Dosimetrie abholen

Regeln

Verhalten, Zutritt und Material aus kontrollierter Zone

Verhalten in der kontrollierten Zone
  • nicht in Pfützen treten
  • keine unbekannten Gegenstände berühren
  • Bergung unbekannter Gegenstände durch 
 Strahlenschutz
  • absolutes Ess-, Trink-, Rauch- und Kaugummiverbot
  • Anweisungen des Strahlenschutzes immer 
 befolgen
Foto einer Zutrittsschleuse
Bereich B
FME hoch
  • nur mit beiden Dosimetern und nach gültiger 
 Inkorporationsmessung
  • nie mit offenen Wunden / Hautkrankheiten
  • nur nach Strahlenschutzfilm / Strahlenschutzbelehrung
  • Ersteintritt nur mit Begleitperson
  • nach erreichtem 18. Lebensjahr
  • nie unnötiges Material einbringen
  • alles Material mit Eingangsmessung
  • kein Zutritt für Schwangere und Stillende
  • Zutritt für nicht strahlenexponiertes Personal nur mit Ausnahmebewilligung
Foto eines Strahlenmessgerätes
Bereich B+
FME hoch mit Zusatzanforderung
  • alles Material muss freigemessen werden
  • Freimessung nur durch Strahlenschutz
  • nur über Tageskontrolleurbüro Block 2
  • Aussentüren werden nur durch Strahlenschutz geöffnet
  • bei Fragen SU-Tageskontrolleur kontaktieren